FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen seit 01.Oktober 2022 !!
Wir verimpfen in der Regel den an Omikron BA4-5 angepasste Impfstoff.
Dieser Varianten-Impfstoff ist nur zur Auffrischung zugelassen, nicht als 1. oder 2.Impfung und darf frühestens 3 Monate nach Infektion mit Covid oder vorheriger Impfung gegen Covid verimpft werden (besser sind 6 Monate Abtand).
Wenn Sie noch keine Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung ) haben, teilen Sie uns das bitte mit, da wir dann den Grundimmunisierungsimpfstoff für Sie bestellen müssen.
Für Menschen unter 18 Jahren erbitte ich eine vorherige Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten. Menschen unter 12 Jahren impfe ich nicht gegen Covid .