FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen seit 01.Oktober 2022 !!
Wir führen PCR-Testungen auf Sars-Cov2 durch, wenn Sie Krankheitssymptome haben und der Test medizinisch indiziert ist.
PCR-Tests für Urlaubsreisen sind kostenpflichtig (sowohl vor Abreise, alsauch zum Umgehen einer Quarantäne bei Wiedereinreise nach Deutschland).
Die so genannten Bürgertests führen wir nicht durch.
Quarantäne
Grundsätzlich entscheiden der Gesetzgeber und das Gesundheitsamt (individuell) über alles rund um Quarantäne / Selbstisolierung. Alles, was wir Ihnen sagen können oder Sie hier lesen, ist NICHT rechtssicher, wir haben unsere Informationen auch nur aus den Medien.
Fragen Sie daher beim Gesundheitsamt oder unter 116 117 nach.
Orientierende Regeln:
Wenn Ihr Schnelltest (egal, ob zu Hause oder im Testzentrum) positiv ist, so müssen Sie sich unverzüglich und selbstverantwortlich in Quarantäne begeben.
Sie haben dann die Möglichkeit, einen PCR-Test machen zu lassen. Ist dieser negativ, so ist damit der positive Schnelltest `überboten´, Sie dürfen die Quarantäne verlassen.
Machen Sie keinen PCR-Test oder ist die PCR positiv, so bleibt es bei der Quarantäne/Isolierung.
Der Tag nach dempos. Test gilt als Tag1 der Quarantäne. In Quarantäne sind Sie für 5 Tage, am 6. Tag ist sie beendet, auch wenn der Test noch positiv ist.